AUSZUG AUS UNSERER SATZUNG - ZUR IHRER INFORMATION
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Name der Stiftung lautet Anja und Andreas Bahners Stiftung.
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
(3) Sitz der Stiftung ist Düsseldorf.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zwecke der Stiftung
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Stiftungszwecke sind die Förderung
a) der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
b) von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO),
c) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO),
d) des Umwelt- und Naturschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO),
e) des bürgerschaftlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO).
Die Stiftungszwecke stehen in keiner Reihenfolge. Sie müssen weder alle gleichzeitig noch alle in gleichem Maße verwirklicht werden.
Zweck der Stiftung ist ferner die Beschaffung von Mitteln (§ 58 Nr. 1 AO) zur Förderung der vorgenannten Zwecke sowie der Heimatpflege, der Heimatkunde und des Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 22, Nr. 23 AO) durch eine andere Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Förderstiftung).
§ 3 Zweckverwirklichung
(1) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch Förderung/Unterstützung oder eigene Durchführung von Maßnahmen in der Region Düsseldorf, und zwar in erster Linie im Stadtteil Heerdt, z. B.:
a) Durch Hilfs- und Unterstützungsangebote, die sich an junge und alte Menschen wenden, die Hilfe benötigen (Verwirklichung von Stiftungszwecken insbesondere nach § 2 Abs. 2 lit. a)).
b) Durch die organisatorische Unterstützung von Veranstaltungen der örtlichen Kunst und Kulturszene im Kinder- und Erwachsenenbereich (Verwirklichung von Stiftungszwecke insbesondere nach § 2 Abs. 2 lit. a) und b)).
c) Durch Instandsetzung, Pflege, Erhaltung und Schutz vor Beeinträchtigungen von Denkmälern insbesondere im Stadtteil Heerdt gemeinsam mit Handwerkern, Unternehmen und Helfern aus der privaten Bürgerschaft (Verwirklichung von Stiftungszwecken insbesondere nach § 2 Abs. 2 lit. c)).
d) Durch Maßnahmen, die der Pflege und Erhaltung der Rheinauen dienen, wie z. B. die organisatorische Unterstützung von Abfallsammelaktionen und Naturpflegemaßnahmen – auch gemeinsam mit anderen örtlichen Initiativen, denen an einer intakten Natur gelegen ist (Verwirklichung von Stiftungszwecken insbesondere nach § 2 Abs. 2 lit. d)).
e) Durch Maßnahmen, die geeignet sind, Bürger zu ermutigen und zu bestärken, sich ehrenamtlich zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke zu engagieren (Stiftungszweck insbesondere nach § 2 Abs. 2 e)).
f) Durch Geld- oder Sachzuwendungen an Körperschaften, wie beispielsweise örtliche Vereine, die ihrerseits einen oder mehrere der unter § 2 Abs. 2 a) - e) genannten Zwecke fördern oder örtliche Karnevals- Schützen oder Heimatvereine (§ 2 Abs. 2, letzter Unterabsatz).